Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und dem Hotel garni Domino. Als Grundlage dient die Reservations-/Auftragsbestätigung bzw. die von Ihnen zur Bestätigung unterzeichnete Offerte.
Optionsdaten (Offerten, Auftragsbestätigungen usw.) sind für beide Parteien verbindlich. Das Hotel garni Domino kann nach Ablauf der Optionsfrist automatisch über die reservierten Räumlichkeiten/Zimmer verfügen.
Wenn Sie ein Zimmer/eine Ferienwohnung reserviert haben, ohne die Reservation mittels Kreditkarte garantiert zu haben, werden wir die Unterkunft bis 16 Uhr am Ankunftstag für Sie freihalten. Sollten Sie bis 16 Uhr nicht anreisen, kann das Hotel garni Domino automatisch über die Unterkunft verfügen. Wenn Sie Ihre Reservation mittels Kreditkarte garantiert haben und die reservierte Leistung nicht beziehen können/wollen, bitten wir Sie, die Reservation bis spätestens 16 Uhr des Ankunftstages zu annullieren. Bei verspäteter Annullierung, Nicht-Erscheinen (No-Show), verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise wird die Übernachtung grundsätzlich für die ganze vereinbarte Dauer – entsprechend Ihrer Reservation – in Rechnung gestellt. Kann die Unterkunft anderweitig vermietet werden, sehen wir gerne von einer Rechnungsstellung ab. Für Reservationen über die hoteleigene Internet Booking Engine gelten die jeweils angegebenen Reservations- und Annullationsbedingungen.
Der Kunde haftet gegenüber dem Hotel garni Domino für Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel ein Verschulden nachweisen muss. Das Hotel lehnt jede Haftung ab für Diebstahl und Beschädigung an durch Veranstalter, Teilnehmer, Referenten oder Dritten eingebrachten Materialien.
Auf das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem Hotel garni Domino ist schweizerisches Recht anwendbar. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertragsverhältnisses führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags. Als Gerichtsstand wird Visp vereinbart, wobei dem Hotel freigestellt bleibt, am Wohnsitz des Beklagten zu klagen.
Stand 05/2017